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Bei der Beweissicherung werden immer der Zustand einer Person oder Wert einer Sache, die Ursache eines Personenschadens, Sachschadens oder Sachmangels sowie der Aufwand für die Beseitigung eines Personenschadens, Sachschadens oder Sachmangels festgestellt. Die Feststellung der Ursache bedeutet zwangsläufig eine reine technische Ermittlung. Beweissicherung zu den Punkten „Zustand“ sowie „Aufwand“ bedeutet immer auch eine Bewertung, meistens mit einer Zweitwertermittlung und schließlich auch eine Beurteilung der Höhe des Schadens. Dies ist auch für eine mögliche rechtliche Auseinandersetzung sehr wichtig.
Kaum Hoffnung auf vollwertigen Ersatz
In nahezu keinem technischen Schadenfall gibt es für eine geschädigte Partei einen Rechtsanspruch darauf, vom Schädiger eine neuwertige Wiederherstellung zu erhalten. Das liegt daran, dass der Vorteilsausgleich berücksichtigt werden muss. Wenn der Geschädigte als Ersatz für eine beschädigte oder zerstörte Sache eine neue Sache anschafft, dann hat sich der Geschädigte als Vorteil den höheren Wert der neuen Sache schadensmindernd entgegenhalten zu lassen. Deshalb wird im Schadenfall auch in der Regel der Zeitwert ermittelt und die Differenz zum Neuwert zum Abzug gebracht (Vorteilsausgleich).
Ein falscher Ansatz ist es, wenn Geschädigte annehmen, man könne den Einsatz eigener Mitarbeiter bei der Schadenbeseitigung „einfach so“ zum externen Stundensatz ansetzen. In den meisten Fällen liegen „Sowieso“-Kosten vor und es besteht gar kein Anspruch. Die „Sowieso“-Kosten sind ein Begriff aus dem Mängelbeseitigungsrecht und aus dem Schadensersatzrecht. Sie bezeichnen Kosten, die dem Geschädigten/Auftraggeber auch ohne das Ereignis entstanden wären. Bei den „Sowieso“-Kosten ist die Pflichtverletzung nicht kausal (ursächlich) für den Schaden.
Bei einem Zusammenstoß mit einem Lkw wurde ein Förderband eines Kiesbetriebes beschädigt. Es ist offenkundig, dass lange Stillstandszeiten unmöglich sind. Gleichzeitig sieht auch der Laie, den heruntergewirtschafteten Zustand des Förderbandes. Bei diesem Beispiel liegt eine extreme Diskrepanz zwischen den Kosten für Austausch und Reparatur sowie der ermittelten Schadenhöhe unter Berücksichtigung eines Vorteilsausgleichs vor. Die technische Ursache ist evident. Geprüft werden muss jedoch, welche Beschädigungen der Ursache tatsächlich zuzuordnen sind. Der Kausalzusammenhang muss gegeben sein. Ferner muss der Zeitwert bestimmt werden.
Zunächst wird der Zeitwertfaktor bei arithmetisch-degressiv Abwertung ermittelt: Die durchschnittliche zu erwartende Lebensdauer ist wichtig. Die bei den Untersuchungen vor Ort gewonnenen Erkenntnisse über Anlagenumfang (Zubehör), Zustand, Überholungen, etwa durchgeführte Reparaturen und Arbeitsqualität sind für die Wertfindung und zur Bestimmung des Gebrauchtwertfaktors ebenfalls von großer Bedeutung.
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