Ex-Schutz Von Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumenten
Ist ein Explosionsschutzdokument in einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre immer erforderlich? Dieser Bericht soll den Werdegang eines solchen Dokuments von der Gefährdungsbeurteilung über die theoretische Aufarbeitung bis hin zur Ausührung am Beispiel eines Lagers für brennbare Flüssigkeiten darstellen.
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Immer wieder taucht die Frage auf, ob ein Explosionsschutzdokument grundsätzlich zu erstellen ist oder ob es nur dann erforderlich ist, wenn Bereiche vorliegen, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nicht sicher verhindert werden kann. Es gibt auch Explosionsschutzdokumente, welche bei der Bestellung und Lieferung einer Auffangwanne, eines Regalcontainers oder eines Brandschutzcontainers gleich mitgeliefert werden.
Arbeitgeber ist verpflichtet,Gefährdungen zu ermitteln
Dabei wird ein Explosionsschutzdokument nicht selbstverständlich erstellt oder mit einem Produkt mitgeliefert. Das ArbSchG fordert vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung, die BetrSichV und GefStoffV konkretisieren die Verpflichtung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Und speziell die BetrSichV erläutert zudem den Zusammenhang und die Rangfolge der Gefährdungsbeurteilung und eines Explosionsschutzdokuments.
Der Arbeitgeber ist nach § 5 ArbSchG verpflichtet, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen erforderlich sind. Er hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
- die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
- die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.
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