Produktpiraterie Schwerer Schlag für Fälscher – Gericht stärkt Rechte der Originalteilehersteller
Schäden durch Produktpiraterie treffen nicht nur die Modebranche, die Fälscher schrecken auch vor technischen Produkten nicht zurück. Ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg stärkt jetzt die Rechte der Originalteilehersteller. Brancheninsider werten dies als schweren Schlag gegen die Kopierindustrie.
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Auf rund acht Milliarden Euro beziffern Experten die Schäden durch Produktpiraterie im Maschinen- und Anlagenbau – ein lohnender Markt für die Nachahmer: Hier spart man sich zeit- und kostenintensive Entwicklungsprozesse und kopiert einfach die fertigen Produkte der Originalhersteller. Dass die Fälschungen dabei in Qualität und im Hinblick auf die technischen Spezifikationen erheblich von den Originalteilen abweichen, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Die Teile sind rein äußerlich oftmals nicht zu unterscheiden.
Für die Originalteilehersteller ist das eine bittere Pille. Sie verlieren durch die Billigkonkurrenz Marktanteile und damit nicht zuletzt im Hinblick auf wichtige F&E-Aktivitäten dringend benötigte Mittel. Mindestens ebenso fatale Folgen kann der Einsatz der kopierten Produkte für die Anwender haben: Entsprechen Bauteile in sicherheitsrelevanten Bereichen nicht den vorgegebenen Spezifikationen, reicht das Schadensszenario von der Umweltkatastrophe bis zum Verlust von Menschenleben.
Drakonische Strafen für Kopierer drohen
Dass das illegale Kopieren von Originalteilen aber auch zum existenzgefährdenden Unterfangen für die Nachahmer werden kann, unterstreicht jetzt ein mittlerweile rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 28.11.2014, das Brancheninsider als einen schweren Schlag gegen die Kopierindustrie werten. Im dort zu entscheidenden Fall hat ein Mitbewerber eine vom Originalhersteller Stäubli seit über 30 Jahren etablierte Schnellkupplung nahezu identisch kopiert und im Markt damit geworben, dass die Kopie mit der Originalkupplung bzw. den Originalkupplungsteilen bestehend aus Stecknippel und Buchse „kompatibel“ sei.
Das Oberlandesgericht Bamberg hat diese Kompatibilitätswerbung als wettbewerbswidrig untersagt und den Kopierer zur Zahlung von Schadensersatz an den Originalhersteller verurteilt. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens steht es laut Gericht fest, dass eine Vermischung der Kupplungsteile des Originalherstellers und des Kopierers sowohl zu Qualitätseinbußen als auch zu Sicherheitsgefährdungen führen kann, weil die im Rahmen der Anpassung beider Kupplungsteile vom Originalhersteller herangezogenen Toleranzwerte als dessen Firmen-Know-how nicht öffentlich bekannt seien. Die Einhaltung von Toleranzen und Produktspezifikationen durch den Nachahmer ist somit nicht gegeben, was mit Qualitäts- und Sicherheitseinbußen einhergehen kann.
Das Oberlandesgericht Bamberg ging sogar noch weiter. Mehr auf der nächsten Seite ...
In der Praxis, so das Oberlandesgericht Bamberg, verstünden die angesprochenen Fachkreise eine Bewerbung mit dem Prädikat „kompatibel“ aber dahingehend, dass die Kupplungssysteme beider Parteien problemlos, also ohne Qualitätseinbußen und gefahrlos vermischt werden könnten. Da dies aber gerade nicht der Fall ist, wird der Marktteilnehmer in die Irre geführt.
Bringt Rechtssicherheit in gefährliche Grauzone
Das Oberlandesgericht Bamberg ging sogar noch weiter und hat dem Kopierer den Vertrieb der Nachbau-Schnellkupplungen untersagt, weil diese die Wertschätzung der Produkte des Originalherstellers beeinträchtigen. Das nachgeahmte Produkt entspreche in qualitativer Hinsicht nicht dem Original und beeinträchtige somit dessen Gebrauchssicherheit, hieß es seitens des Gerichts.
Somit werde der Ruf des Originals unangemessen beeinträchtigt, was der Hersteller der Originalware nicht hinzunehmen habe. Neben der Untersagung des Vertriebs der Nachbauten wurde der Kopierer auch wegen des bisherigen Vertriebs zur Zahlung von Schadensersatz an den Originalhersteller verurteilt.
Beim Originalhersteller Stäubli Connectors in Bayreuth hat man das Urteil aus mehreren Gründen erleichtert zur Kenntnis genommen. Dazu Geschäftsführer Heinz Maisel: „Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg bringt eine gewisse Rechtssicherheit in die gefährliche Grauzone der Kopierindustrie. Das Urteil schützt sowohl Anwender, denen bei Verwendung von Plagiaten ein erheblicher Schaden entstehen kann, als auch die Rechte der Originalteilehersteller. Zudem hat dieses Urteil mit Sicherheit eine abschreckende Wirkung auf Produktpiraten.“
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