Schiefergasförderung: Gesetzesentwurf Fracking Problem oder Lösung? – Die Stimmen zum Fracking-Gesetzesentwurf
Das Bundeskabinett hat ein Gesetzespaket für Fracking-Maßnahmen auf den Weg gebracht. Unter strengen Auflagen soll die umstrittene Gasförderung möglich sein. Hierzu beziehen der VCI, die DUH und der BDWE unterschiedliche Stellung. Die kontroversen Meinungen hat PROCESS für Sie zusammengefasst.
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Berlin, Frankfurt, Würzburg – Seit 1961 kommt das Fracking-Verfahren in Deutschland bereits zum Einsatz. Es dient zur Erdgas- und Ölforderung. Erdgas befindet sich in Gesteinsporen in Tiefen von bis zu 5000 Metern oder mehr. Wenn diese Gesteinsporen hinreichend miteinander verbunden sind und das Gestein angebohrt und damit druckentlastet wird, kann das Erdgas von allein zum Bohrloch fließen.
Sind die Gesteinsporen jedoch nicht hinreichend miteinander verbunden, werden mithilfe des Hydraulic Fracturing (hydraulisches Aufbrechen, kurz „Fracking“) künstliche Fließwege geschaffen, um Gas- und Ölvorkommen zu fördern. Für gewöhnlich wird ein Gemisch aus circa 94,5 % Wasser, 5 % Sand und etwa 0,5 % teilweise giftiger Zusätze unter hohem Druck in die Gesteinsschicht gepresst. Dadurch wird das Gestein aufgebrochen und das Erdgas kann leichter zur Bohrung fließen.
Die Suche nach und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist wegen des Einsatzes des Fracking-Verfahrens umstritten. Diese Technologie kann zu Verunreinigungen im Grundwasser führen. Besorgnisse und Unsicherheiten bestehen besonders wegen des Einsatzes von Chemikalien und der Entsorgung des anfallenden Abwassers – Flowback. Einige Öl- und Gasproduzenten arbeiten bereits an Fracking-Methoden, bei denen keine giftigen oder gesundheitsschädlichen Chemikalien, wie Methanol, oder Ethylenglycolmonobutylether, mehr eingesetzt werden müssen.
Strenge Regeln für Fracking
Das Gesetzespaket sieht Verbote zum Schutz von Trinkwasser, Gesundheit und Natur in bestimmten Regionen sowie generell weitgehende Einschränkungen für Fracking-Maßnahmen in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein vor. Ab einer Tiefe von mindestens 3000 Metern soll Fracking erlaubt werden. Ein sechsköpfiges, von der Bundesregierung berufenes Expertengremium soll darüber bestimmen, ob die Methode auch oberhalb dieser Grenze zugelassen werden kann.
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