Pharmaindustrie: EU-Fälschungsschutzrichtlinie Pro Generika‎ wird Gesellschafter der Herstellerdatenbank im securpharm-System

Redakteur: Wolfgang Ernhofer |

Pro Generika e.V. ist als vierter Gesellschafter der ACS Pharma Protect (ACS) beigetreten. ACS entwickelt und betreibt das Herstellerdatenbanksystem für Deutschland und wurde zu diesem Zweck 2012 vom Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH), dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) gegründet. Das System ist wichtiger Partner von securpharm.

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Bis 9. Februar 2019 muss die EU-Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU umgesetzt sein.
Bis 9. Februar 2019 muss die EU-Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU umgesetzt sein.
(Bild: securpharm)

Berlin – Zur Verhinderung von Arzneimittelfälschungen in der legalen Lieferkette ist ab Februar 2019 gesetzlich vorgeschrieben, dass Arzneimittel bei der Abgabe an Patienten auf ihre Echtheit zu überprüfen sind. Die dafür notwendigen Daten sind vom Hersteller des Arzneimittels in einer Datenbank zu hinterlegen, die von ACS bereitgestellt wird.

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„Dieser Schritt zeigt, dass die gesamte pharmazeutische Industrie in Deutschland die Verhinderung von Arzneimittelfälschungen in der legalen Lieferkette vorantreibt", so Dr. Wolfgang Stock, Geschäftsführer von ACS PharmaProtect. „Wir freuen uns, dass mit diesem Schritt ein weiterer wichtiger Meilenstein für den Aufbau des Systems erreicht wurde und die ganze Branche sich gemeinsam dafür stark macht.“

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