Die neue Richtlinie VDI 2263 Blatt 6 gibt Herstellern und Betreibern von Entstaubungsanlagen Hinweise zu Risikobeurteilungen und Schutzmaßnahmen, um Brände und Explosionen zu verhindern.
Frankfurt – In Entstaubungsanlagen werden in vielen Fällen brennbare oder zersetzungsfähige Produkte verarbeitet. Je nach verwendetem Produkt und Art des Verfahrens können Brände und Explosionen durch Entzündung von Staub/Luft-Gemischen oder hybriden Gemischen sowie durch Zersetzungsreaktionen entstehen. Die neue erschienene Richtlinie VDI 2263 Blatt 6 beschreibt den Stand der Technik im Sinne der Legaldefinition des § 3 Abs. 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit dem Anhang zu § 3 Abs. 6 BImSchG sowie des § 3 Abs. 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Die Richtlinie dient bei Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Entstaubungsanlagen, in denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung brennbare Staub/Luft-Gemische, Dampf/Luft-Gemische oder hybride Gemische vorhanden sind oder entstehen können. Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden und Explosionen sind bereits bei der Planung von Anlagen zu berücksichtigen. Die VDI 2263 Blatt 6 gibt sowohl den Herstellern als auch gesondert den Betreibern Hinweise zur Durchführung von Risikobeurteilungen und von Schutzmaßnahmen.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2263 Blatt 6 „Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren – Beurteilung – Schutzmaßnahmen - Brand- und Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (VDI-GEU). Die Richtlinie ist ab August 2017 zum Preis von 150,80 Euro beim Beuth Verlag (+49 30 2601-2260) erhältlich. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil bei allen VDI-Richtlinien.
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Stand vom 15.04.2021
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