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Vorteile des Schutzschirmverfahrens: schnell und vertrauensbildend
Weiterer Vorteil von Schutzschirmverfahren: Wer ein Schutzschirmverfahren durchläuft, ist weniger mit dem Makel „Insolvenz“ behaftet. Dies wirkt sich positiv auf das Verhältnis zu Kunden, Lieferanten und natürlich Mitarbeitern während des gesamten Sanierungsprozesses aus. „Wir haben von vornherein versucht, das ‚I-Wort‘ zu vermeiden“, so Zinecker. „Darüber hinaus haben wir aber von Anfang an auf Transparenz und Ehrlichkeit gesetzt.“ So wurden die Mitarbeiter zeitgleich zur Antragstellung umfassend informiert und mit allen Kunden und Lieferanten persönliche Gespräche geführt, in denen die Situation und die folgenden Schritte genau erläutert wurden.
Unterstützt wurde Zinecker dabei von Sachwalter Flöther, der Kunden und Lieferanten die Unsicherheit genommen und aktiv zur Weiterarbeit mit Tech aufgefordert hat. „Von den Reaktionen waren wir absolut positiv überrascht“, so der Geschäftsführer. „Alle Beteiligten haben den Weg des Schutzschirmverfahrens unterstützt. Kein Mitarbeiter hat gekündigt, kein Kunde ist abgesprungen und alle Lieferanten haben dem Unternehmen die Stange gehalten.“
Das deutliche Signal nach außen, dass das Unternehmen eben noch nicht insolvent ist und man trotzdem rechtzeitig Maßnahmen zur Sanierung ergriffen hat, ist auch aus Flöthers Sicht erfolgsentscheidend. „Unternehmer gelten nicht mehr als Versager oder gar als Bösewicht, wie es früher der Fall war, wenn das Unternehmen ins Wanken geriet“, so Flöther. Gleichzeitig könnten aber die bewährten Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung auch im Schutzschirmverfahren genutzt werden, vor allem das Insolvenzgeld und die Sonderkündigungsrechte.
Entscheidungsgewalt bleibt immer bei Geschäftsführung
Die Tech Unternehmensgruppe nutzte die bis zu drei Monate dauernde Schutzschirm-Phase, um erste wichtige Sanierungsmaßnahmen umzusetzen und einen detaillierten Sanierungsplan – den sogenannten „Insolvenzplan“ – zu erarbeiten. Angesichts dieser Fortschritte ordnete das Gericht auch nach Eröffnung des Verfahrens die Eigenverwaltung an; d.h., die Geschäftsführer blieben auch im eröffneten Verfahren am Ruder und hatten weiter die Entscheidungsgewalt über ihr Unternehmen.
Nur wenige Monate später, im Juli 2014, wurde der eingereichte Sanierungsplan von der Gläubigerversammlung angenommen. „Dass die Gläubiger dem Plan zustimmten, wäre ohne die offene und konstruktive Zusammenarbeit von Gläubigern, Sachwalter, Gericht und Unternehmen nicht möglich gewesen“, resümiert der Geschäftsführer. Am 24. September 2014 wurde das Verfahren durch das Gericht aufgehoben. Seitdem ist Tech ein rundum saniertes Unternehmen, dessen Geschäfte erfolgreicher laufen als vor der Krisenzeit.
Rückblickend zieht Zinecker eine durchweg positive Bilanz des Schutzschirmverfahrens: „Ich habe mich während des gesamten Verfahrens sicher gefühlt gegenüber allen Beteiligten.“ „Hätten wir stattdessen ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen, hätten viele Geschäftspartner sicher anderes reagiert. Und ich weiß nicht, ob es uns jetzt noch geben würde.“ Sanierungsexperte Flöther pflichtet ihm bei: „Ich kann nur jedem Unternehmern, das in eine Krise geraten ist und die Möglichkeit hat, ein Schutzschirmverfahren zu beantragen, raten, dies auch zu tun.“
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