Europäische Messgeräterichtlinie MID Messanlagen im eichpflichtigen Verkehr: Ab 2016 Systemzulassung nach MID nötig

Redakteur: Dr. Jörg Kempf

Die europäische Harmonisierung von Normen und Richtlinien geht fast immer mit Unsicherheiten, veränderten Zulassungsmodalitäten und meist einem erhöhten Personalaufwand einher. Auch bei der europäischen Messgeräterichtlinie, der MID, sind noch nicht alle Fragen geklärt. Insbesondere die Messanlagen-Betreiber sind sich der Auswirkungen noch nicht bewusst. Was ist zu beachten?

Anbieter zum Thema

Johannes Krampe, Infracor und Mitglied des Namur-AKs 3.1: „Viele Messanlagenbetreiber sind sich über die möglichen Auswirkungen der Richtlinie nicht bewusst.“ (Bild: Infracor)
Johannes Krampe, Infracor und Mitglied des Namur-AKs 3.1: „Viele Messanlagenbetreiber sind sich über die möglichen Auswirkungen der Richtlinie nicht bewusst.“ (Bild: Infracor)

In der europäischen Messgeräte-Richtlinie (MID-Measurement Instruments Directive) 2004/22/EG, die zum 30. Oktober 2006 in allen Mitgliedstaaten der EU in Kraft getreten ist (hier in deutscher Sprache zum Download), werden die Anforderungen an verschiedene Messgerätearten harmonisiert. Die Prozessindustrie dürfte besonders der Anhang MI-005 interessieren, in dem Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser behandelt werden.

Ziel der MID ist die Schaffung eines harmonisierten europäischen Marktes für die in der MID geregelten Geräte oder Systeme im Hinblick auf deren Inverkehrbringung und/oder deren Inbetriebnahme. Eine einheitliche Produktkennzeichnung und die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbescheinigungen sollen zudem den grenzüberschreitenden Handel erleichtern. Ein MID-konformes Gerät lässt sich in jedem EU-Land einsetzen.

In der MID werden die Pflichten des Herstellers, grundlegende Anforderungen an die Geräte oder Systeme, die Konformitätsbewertungsverfahren sowie deren Kennzeichnung beschrieben. Die MID ist jedoch nicht für alles verantwortlich. Nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme gelten wieder die nationalen Gesetze und Richtlinien (Deutschland: Eichgesetz in Verbindung mit der Eichordnung). Das heißt die Eichgültigkeitsdauern und die Eich- und Verkehrsfehlergrenzen gelten nach nationalem Recht.

Module für die Konformitätsbewertung

Eine wesentliche Änderung durch die MID besteht darin, dass bei den in der MID genannten Geräten und Systemen die bisherige Ersteichung durch die vom Hersteller wählbaren Konformitätsbewertungsverfahren ersetzt wird.

Die Konformitätsbewertungsverfahren sind nach verschiedenen Modulen aufgebaut, die EU-weit anerkannt sind und unter denen der Hersteller nach den in der MID aufgeführten Zulassungswegen wählen kann. Bei Messanlagen für Flüssigkeiten außer Wasser ist etwa eine Kombination aus der Baumusterprüfung (Modul B) und der messtechnischen Prüfung aller Seriengeräte (Produktprüfung – Modul F) möglich. Diese Verfahren entsprechen im Wesentlichen der bisherigen Kombination von Bauartzulassung und Ersteichung.

Es wäre aber auch die Modulkombination B+D (QM-System für die Produktion) möglich. Dabei verzichtet der Hersteller auf die teilweise aufwändige Produktprüfung aller Seriengeräte durch eine benannte Stelle, indem er seine Qualitätssicherung in der Fertigung durch eine für Modul D benannte Stelle anerkennen und überwachen lässt. Darüber hinaus kann der Hersteller auch eine Einzelprüfung (Modul G) durch eine benannte Stelle oder ein umfassendes QM-System (H1) wählen.

(ID:24936020)