Ex-Schutz Jetzt wird es ernst mit der neuen Atex-Richtlinie
Die neue ATEX-Richtlinie 2016/34/EU harmonisiert die Regelungen zum Explosionsschutz in Europa. Ab jetzt wird es für Unternehmen ernst mit der Umsetzung. Bei uns erfahren Sie, was Sie beachten müssen.
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Köln – Heute tritt mit der neuen ATEX-Richtlinie 2016/34/EU ein neuer Rechtsrahmen in Kraft, der den Explosionsschutz in Europa neu regelt. Darauf weist TÜV Rheinland hin. Die Richtlinie betrifft Geräte und Schutzsysteme, die in explosionsgefährdeten Bereichen wie zum Beispiel in Produktionsanlagen verwendet werden. Der Explosionsschutz verfolgt das Ziel, eine gefährliche Konzentration explosionsfähiger Stoffe zu vermeiden, Zündquellen in explosionsfähiger Atmosphäre zu eliminieren und mögliche Auswirkungen auf die Umgebung auf ein ungefährliches Maß zu beschränken.
EU-weite Harmonisierung
Mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie wird die existierende Richtlinie 94/9/EG unwirksam. Die Umsetzung der Richtlinie 2014/34/EU in deutsches Recht über die 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz erfolgt zeitgleich. Das Ziel dieser Umstellung ist eine Angleichung der Atex-Richtlinie an andere EU-Harmonisierungsrechtsbeschlüsse.
Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der alten ATEX-Richtlinie sowie die Anforderungen an Konformitätsbewertungsverfahren bleiben unverändert erhalten. Neu ist jedoch, dass die Pflichten der einzelnen Wirtschaftsakteure konkretisiert werden.
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