Biokraftstoffe In Zukunft nur noch E10? Europa braucht Biokraftstoffe

Von Dominik Stephan

Anbieter zum Thema

Der Einsatz von Biokraftstoffen hat 2020 zu Rekord-Treibhausgaseinsparungen geführt. Mit mehr als 13,2 Millionen Tonnen wurden 2020 fast vier Millionen Tonnen mehr CO2-Emissionen vermieden als noch ein Jahr zuvor. Dennoch sieht die Branche den Verkehr am Scheideweg und macht sich für mehr Bio im Sprit stark. Wie das aussehen könnte, soll eine fünfteilige Roadmap aufzeigen.

Bioethanolwerk der Firma Nordzucker in Sachsen-Anhalt. Produktionskapazität 100.000 Tonnen/Jahr.
Bioethanolwerk der Firma Nordzucker in Sachsen-Anhalt. Produktionskapazität 100.000 Tonnen/Jahr.
(Bild: BDBe)

Der Einsatz von Biokraftstoffen hat im Jahr 2020 zu Rekord- Treibhausgaseinsparungen von mehr als 13,2 Millionen Tonnen geführt – das sind fast vier Millionen Tonnen mehr CO2-Emissionen als noch ein Jahr zuvor. „Dies ist ein Erfolg der Anhebung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) auf sechs Prozent für 2020 (vier Prozent im Jahr 2019) und zeigt, dass die THG-Quote und der damit verbundene Treibhausgaseffizienzwettbewerb wirken“, erklärt Artur Auernhammer, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Bioenergie (BBE). Nachhaltige Biokraftstoffe seien daher ein unverzichtbarer Beitrag für effektiven Klimaschutz im Verkehr, betont der BBE anlässlich der 19. Internationalen Fachkongresses für erneuerbare Mobilität.

„Mit einer durchschnittlichen Treibhausgasvermeidung von 81 Prozent bei Biodiesel, 90,5 Prozent bei Biomethan und 92 Prozent bei Bioethanol gegenüber den fossilen Kraftstoffen leisten Biokraftstoffe weit mehr an Klimaschutz als es die Mindestvoraussetzungen der geltenden EU-Richtlinie verlangen. Die THG-Quote belohnt den Einsatz von Biokraftstoffen mit möglichst hoher Treibhausgaseinsparung“, betonte Auernhammer. Zudem hätten Biokraftstoffe an der Tankstelle oder im Nutzfahrzeugflotteneinsatz entsprechend ihres Beimischungsanteils und der CO2-Bepreisung einen preisdämpfenden Effekt. Denn die erneuerbaren Kraftstoffanteile in Benzin und Diesel sind gemäß dem seit Anfang 2021 geltenden nationalen Emissionshandel im Verkehr von der CO2-Bepreisung ausgenommen.

Führt kein Weg an Biokraftstoffen vorbei?

Dabei bedeute die vom Bundestag beschlossene Weiterentwicklung der THG-Quote nicht nur mehr Klimaschutz im Verkehr, sondern zugleich Planungssicherheit für die Hersteller erneuerbarer Kraftstoffe und Rohstoffproduzenten: Konkret steigt die THG-Quote von sechs Prozent in 2021 auf sieben Prozent in 2022 und dann in kontinuierlichen Schritten auf 25 Prozent im Jahr 2030.

„Wir gehen davon aus, dass durch die erhöhte Treibhausgasminderungsquote bis zum Jahr 2030 insgesamt rund 175 Millionen Tonnen CO2 im Verkehr eingespart werden. 110 Millionen Tonnen CO2 dieser Gesamteinsparung werden dabei durch nachhaltige Biokraftstoffe beigesteuert. Bei allem Potenzial, das in der Elektromobilität und der Brennstoffzelle liegt, verdeutlicht dies, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele an den markteingeführten Biokraftstoffen kein Weg vorbeiführt. Es ist bereits heute absehbar, dass auch bei Erfüllung der ambitionierten Elektromobilitätsziele im Jahr 2030 der weitaus größere Teil der Fahrzeugflotte mit Verbrennungsmotoren unterwegs sein wird. Auch diese müssen einen steigenden Beitrag zum Klimaschutz leisten. Richtig ist daher, dass der aktuelle Klimaschutzbeitrag der markteingeführten Biokraftstoffe mindestens abgesichert und durch den Ausbau fortschrittlicher Biokraftstoffe und schließlich auch synthetischer Kraftstoffe ergänzt wird.“, stellt Auernhammer klar.

E10 soll Standard werden - zumindest, wenn es nach dem BDE geht

Dabei sei es mit guten Vorsätzen nicht getan: Fakt sei leider, dass der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung die Klimaschutzleistungen nachhaltiger Biokraftstoffe als bislang einzig relevante Klimaschutzoption im Verkehr weitgehend ignoriert. Um die großen Herausforderungen gerade im Transportsektor anzugehen, ist ein technologie- und rohstoffoffener Ansatz nötig. Da der Fahrzeugbestand im Jahr 2030 voraussichtlich noch ca. 30 Mio. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor umfassen wird, ist ein sofortiges Handeln im Verkehrssektor erforderlich.

Wissen ist Wettbewerbsvorteil Ob Branchennews, innovative Produkte, Bildergalerien oder auch exklusive Videointerviews. Sichern auch Sie sich diesen Informationsvorsprung und abonnieren Sie unseren redaktionellen Branchen-Newsletter „Forschung & Entwicklung in Chemie- und Verfahrenstechnik“.

Dazu gehört auch die Weiterentwicklung des Verbrennungsmotors unter Nutzung nachhaltig erzeugter und treibhausgasoptimierter Biokraftstoffe, die Entwicklung und Markteinführung weiterer alternativer Kraftstoffe und eine Anrechnung nachhaltiger Biokraftstoffe auf die Flottengrenzwerte kurzum eine „evolutionäre Roadmap“, die alle alternativen Kraftstoffe berücksichtigt. Um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor bis 2030 erreichen zu können, hält der BDE die folgenden Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene notwendig:

  • 1. Erhöhung der erneuerbaren Beimischungsanteile in Benzin und Diesel: Um die Treibhausgasbelastung durch fossile Energieträger im Verkehr kurzfristig zu senken, können die Beimischungsanteile nachhaltiger Biokraftstoffe sofort und unproblematisch erhöht werden, etwa durch die Streichung der so genannten Schutzsortenregelung, die Tankstellen dazu verpflichtet, neben Super E10 auch E5 anzubieten.
  • 2. Ausbau der Fahrzeugflotte an LNG-Fahrzeugen und der dazu nötigen Infrastruktur um den Einsatz von Biogas aus Abfall und Reststoffen im Verkehrssektor voran zu bringen.
  • 3. Anpassung der Zielvorgaben bei der Überarbeitung der Erneuerbare Energien Richtlinie (EU) 2018/2001 – RED II.
  • 4. Überarbeitung der EU-Energiesteuerrichtlinie um eine dauerhafte steuerliche Gleichstellung mit so genannten CO2-armen Kraft- und Brennstoffen muss zu gewährleisten.
  • 5. Steuerentlastung für den Einsatz von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft durch Umsetzung der neuen EU Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien

(ID:47936580)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung