Vorbeugender Brandschutz für die Pelletindustrie Ganzheitliche Konzepte für einen optimalen Brandschutz
Erstaunlicherweise werden bei Risikoanalysen, z.B. im Zusammenhang mit einer Unternehmensbewertung nach Basel II durch die Geldinstitute viele operationelle (sprich betriebliche) Risiken betrachtet, der vorbeugende Brandschutz bleibt hierbei jedoch oft unberücksichtigt. Ein umfassendes Konzept bietet nun umfassende Sicherheit.
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Brände können infolge der Betriebsunterbrechungen hohe Folgekosten nach sich ziehen und sogar die wirtschaftliche Existenz eines Produktionsbetriebes gefährden. Dabei bieten die Sachversicherer in der Regel hohe Rabatte bei der Installation vorbeugender Brandschutzsysteme an. Vorbeugender Brandschutz kann sich zwar innerhalb weniger Augenblicke amortisieren, jedoch ist dies nur der Fall, wenn das Schutzkonzept, das der installierten Anlage zugrunde liegt, dem Stand der Technik entspricht und den hohen Anforderungen der VdS Schadenverhütung (Vertrauen durch Sicherheit – ein Unternehmen, dass sich der Unternehmenssicherheit widmet) gerecht wird. Zudem ist es zwingend erforderlich, dass ein ganzheitliches Schutzkonzept erstellt wird. Bruchstückhafte Konzepte, die nur Teilbereiche einer Produktionsanlage schützen, werden laut Murphys Gesetz („Whatever can go wrong, will go wrong“) immer dazu führen, dass es genau dort zu brennen beginnt, wo kein Brandschutz installiert wurde.
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Neue Richtlinie VDI 2263
Wie Sie den Gefahren von Staubbränden und -explosionen richtig begegnen
Bezogen auf das Investitionsvolumen eines ganzen Pelletwerkes beispielsweise betragen die Kosten für den Brandschutz etwa ein Prozent. Für den Kunden ist der Brandschutz am kostengünstigsten zu realisieren, wenn der Errichter des Brandschutzsystems bereits in der Planungsphase eingebunden wird. Dann lassen sich kundenspezifische Schutzkonzepte optimal umsetzen.
T&B Electronic hat jetzt gemeinsam mit VdS Schadenverhütung und einigen führenden Versicherungsunternehmen ein grundsätzliches Schutzkonzept für die Pelletindustrie entwickelt. Hierbei wurden Erkenntnisse aus bekannten Schadenereignissen ebenso berücksichtigt wie der aktuelle Stand der Technik. Basis dieses Konzeptes ist das durch VdS zugelassene Funkenlöschsystem von T&B Electronic. Mit den Komponenten dieses Brandschutzsystems werden die Risikobereiche der Produktion gegen Funkenflug, Brand und Explosion zuverlässig geschützt.
Audits testen Qualität und Zuverlässigkeit
VdS Schadenverhütung prüft im Rahmen der Systemanerkennung alle Komponenten eines Funkenlöschsystems in eigenen Laboratorien und stellt durch wiederkehrende Produktaudits beim Hersteller der Funkenlöschanlage sicher, dass die Brandschutzsysteme stets nach den gleichen hohen Anforderungen gefertigt und getestet werden. Nur durch VdS-zugelassene Systeme wird also sichergestellt, dass der Stand der Technik bei gleichbleibend hohem Qualitätsstandard installiert wird.
Zusätzlich muss der Errichter des Brandschutzsystems nachweisen, dass er jährlich eine bestimmte Anzahl von Funkenlöschanlagen gemäß den VdS-Richtlinien mängelfrei projektiert und installiert hat. T&B Electronic erfüllt alle diese Kriterien und ist somit zugelassener Hersteller und Errichter eines anerkannten Funkenlöschsystems.
Ergänzend zur Installation einer Funkenlöschanlage ist zu beachten, dass weitere Schutzmaßnahmen das Konzept abrunden sollten. So sind z.B. pneumatische Förderleitungen, die durch Brand- bzw. Komplextrennwände hindurchführen, mit Brandschutzschiebern zu versehen. Diese können sowohl von der Funkenlöschanlage im Falle eines andauernden Funkenfluges als auch von konventionellen Rauchmeldern bei Bränden im Gebäude angesteuert werden. Eine Kombination mit den in diesem Beitrag vorgestellten Funkenlöschzentralen ist möglich.
Wichtig ist auch die Realisierung einer systematischen Maschinenabschaltung im Falle eines andauernden Funkenfluges. Diese Maßnahme ist zwar explizite VdS-Forderung, wird aber bauseits gerne „vergessen“. Nur durch eine Abschaltung kann sichergestellt werden, dass sich Brände nicht in andere Anlagenbereiche ausbreiten. Die wiederkehrenden Prüfungen durch VdS Schadenverhütung beim Betreiber der Anlage stellen in Verbindung mit den erforderlichen Inspektionen und Wartungen durch den zugelassenen Errichter sicher, dass die installierten Brandschutzsysteme stets einsatzbereit sind, und zwar auch nach monatelanger „stiller“ Bereitschaft.
Auch nach einem Einsatz sofort wieder einsatzbereit
Bei dem erstellten Schutzkonzept für die Pelletherstellung werden die überwachten Anlagenbereiche jeweils mit mindestens zwei Meldern und einer Löschung ausgestattet. Neben der Maschinenabschaltung bei andauerndem Funkenflug wird jeder Alarm an einer ständig besetzten Stelle visualisiert.
Prinzipiell wird in einer Funkenlöschanlage die Funkenerkennung mit mindestens zwei Funkenmeldern realisiert, die den gesamten Rohrleitungsquerschnitt überwachen. Dabei besteht die Funkenlöscheinrichtung aus einem schnell öffnenden Magnetventil sowie mindestens einer Löschdüse. Gegen Verschmutzung sind die Löschdüsen mit einem Verschluss versehen. Die Löschung wird solange aufrechterhalten, bis der letzte erkannte Funken die Löschstrecke passiert hat, dann schließt die Löschautomatik selbstständig. Die Funkenlöschanlage bleibt weiterhin einsatzbereit, sodass ein neu entstehender Funkenflug sofort wieder bekämpft werden kann. Die minimale Löschzeit beträgt fünf Sekunden und verlängert sich automatisch bei andauerndem Funkenflug; Durch eine einstellbare Funkenschwelle kann eine Maschinenabschaltung vorgenommen werden. Die Anzahl der erkannten Funken sowie die Auslöseschwelle werden an der Funkenmeldezentrale angezeigt. Die Funkenmelder besitzen eingebaute Testeinrichtungen. Die Funkenmeldezentralen BM 6 haben eine automatische Meldertesteinrichtung.
Die Funkenmeldezentralen können bis zu 2500 Feuermeldungen oder Störungen speichern und als Klartext anzeigen. Die Anbindung an ein kundenseitiges Netzwerk ist über eine OPC-Schnittstelle möglich. Ferner bietet die Anlage die Möglichkeit der Fernwartung über eine Internetschnittstelle. So erhält der Betreiber im Störungsfall schnelle Online-Unterstützung und kostenintensive Serviceeinsätze können eventuell ganz vermieden werden.
In diesem Zusammenhang ist auf die Wartung und Inspektion der Anlagen hinzuweisen. Nur bei Einhaltung der in der DIN 0833 vorgesehenen Inspektions- und Wartungsintervalle kommt der Betreiber seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach. Die DIN 0833 fordert ausdrücklich regelmäßige Inspektion und Wartung von Brandschutzsystemen durch den anerkannten Errichter. Der Verzicht aber kann den Versicherungsschutz gefährden.
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