EuGH-Urteil Europäischer Gerichtshof bestätigt Entlastung energieintensiver Unternehmen

Redakteur: Alexander Stark

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Urteil des Europäischen Gerichts und damit die Entscheidung der EU-Kommission zurückgenommen, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unter die beihilferechtlichen Vorschriften der EU fällt. Der VCI begrüßt die Entscheidung der Richter.

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Der EuGH bestätigt die Entlastung für energieintensive Unternehmen.
Der EuGH bestätigt die Entlastung für energieintensive Unternehmen.
(Bild: Gerichtshof der Europäischen Union)

Luxemburg – Die oberste Rechtsinstanz der EU begründet ihr Urteil damit, dass die EEG-Umlage keine staatlichen Mittel umfasst und damit keine Beihilfe darstellt. Damit entfalle auch die Voraussetzung dafür, dass die Entlastung für die energieintensiven Industrien von der EEG-Umlage als genehmigungspflichtige Beihilfe einzustufen ist, betont der Verband der Chemischen Industrie (VCI).

VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann betonte, dass Entscheidung endgültig unterstreiche, dass frühere Entlastungen für energieintensive Unternehmen nach der "Besonderen Ausgleichsregelung" rechtmäßig waren und sind. Das sei eine gute Nachricht für alle energieintensiven Unternehmen, die mit dieser Regelung ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten können. Die Rückforderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle aus dem Jahr 2015 könne jetzt grundsätzlich rückabgewickelt werden.

Tillmann weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bundesregierung künftig bei der Ausgestaltung der Entlastungsregeln die entsprechenden Leitlinien der EU für Beihilfen nicht mehr berücksichtigen muss. Damit könne die Politik flexibler agieren, wenn es um die Festlegung von Entlastungsregeln gehe, die dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von besonders energieintensiven Unternehmen dienten.

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