Import von Wasserstoff EU-Kommission genehmigt 900-Millionen-Euro-Förderung für erneuerbaren Wasserstoff

Quelle: Pressemitteilung

Die Europäische Kommission hat eine mit 900 Millionen Euro ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung von Investitionen in die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in Nicht-EU-Ländern genehmigt. Die so erzeugte Energie soll dann in die EU importiert und dort verkauft werden.

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Die Bundesregierung hat bei der EU-Kommission eine geplante neue Beihilferegelung, „H2Global“, angemeldet.
Die Bundesregierung hat bei der EU-Kommission eine geplante neue Beihilferegelung, „H2Global“, angemeldet.
(Bild: Europäische Kommission)

Brüssel/Belgien – Im Rahmen des Projekts „H2Global“ soll die Nachfrage der EU nach erneuerbarem Wasserstoff gedeckt werden. Dies soll unter anderem durch die Entwicklung des ungenutzten Potenzials erneuerbarer Ressourcen außerhalb der EU geschehen. Die Bundesregierung hat bei der EU eine geplante Beihilferegelung für H2Global angemeldet. Die Regelung, für die Mittel in Höhe von 900 Millionen Euro veranschlagt sind, hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab dem Abschluss des ersten Vertrags im Rahmen der Regelung.

Nach den Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014 können die Mitgliedstaaten Vorhaben wie die unter die H2Global-Regelung fallenden Projekte unter bestimmten Voraussetzungen fördern. Diese Regeln sollen es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen EU-Ziele zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt zu erreichen.

Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft. Dabei stellte sie fest, dass die Beihilfe notwendig sei und einen Anreizeffekt habe, weil das Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht durchgeführt würde. Dies liegt daran, dass die CO2-Preise und andere regulatorische Anforderungen die Kosten der Umweltverschmutzung nicht vollständig internalisieren. Die Erzeugung und Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff ist nämlich erheblich teurer ist als fossiler Wasserstoff. Ferner sei die Beihilfe nach der Feststellung der Kommission angemessen und auf das erforderliche Minimum beschränkt, da ihre Höhe durch wettbewerbliche Auktionen festgelegt wird. Schließlich würden die positiven Auswirkungen der Maßnahme überwiegen, insbesondere auf die Umwelt, etwaige negative Auswirkungen in Form von Wettbewerbsverzerrungen, da eine große Zahl potenzieller Unternehmen an den Ausschreibungen teilnehmen kann. Daher ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Regelung H2Global mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht, da sie Projekte fördert, die im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Mit dieser mit 900 Millionen EUR ausgestatteten deutschen Regelung werden Projekte unterstützt, die im Einklang mit den im Grünen Deal festgelegten Umwelt- und Klimazielen der EU zu einer erheblichen Verringerung der Treibhausgasemissionen führen. Sie wird dazu beitragen, die steigende Nachfrage nach erneuerbarem Wasserstoff in der Union zu decken, indem die Entwicklung dieser wichtigen Energiequelle in Gebieten der Welt unterstützt wird, denen sie derzeit nicht in die EU verkauft werden. Durch die Ausgestaltung der Regelung können nur die kosteneffizientesten Projekte gefördert werden, wodurch die Kosten für die Steuerzahler gesenkt und mögliche Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt werden.

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