Die Europäische Kommission hat ein Fünf-Milliarden-Euro-Paket genehmigt, mit dem Deutschland angesichts der russischen Invasion der Ukraine energie- und handelsintensive Unternehmen in allen Wirtschaftszweigen unterstützen will.
Mithilfe einer mit fünf Milliarden Euro ausgestatteten Regelung will Deutschland die Auswirkungen der steigenden Betriebsmittelkosten abfedern.
(Bild: Europäische Kommission)
Die für die Wettbewerbspolitik der EU zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager hat mitgeteilt, dass energie- und handelsintensive Unternehmen von der derzeitigen geopolitischen Krise und gestiegenen Energiepreise besonders hart getroffen wurden. „In diesem schwierigen Umfeld wird Deutschland mithilfe der mit fünf Milliarden Euro ausgestatteten Regelung die Auswirkungen der steigenden Betriebsmittelkosten abfedern und die Fortführung der Geschäftstätigkeit dieser Unternehmen unterstützen können.“
Die Regelung wurde auf der Grundlage des am 23. März 2022 von der Kommission erlassenen Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen genehmigt. Darin erkennt die Kommission an dass das Wirtschaftsleben in der EU beträchtlich gestört ist.
Deutschland hat auf der Grundlage des Befristeten Krisenrahmens eine Beihilferegelung im Umfang von fünf Milliarden Euro bei der Kommission angemeldet. Die Maßnahme wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verwaltet. Beihilfen sollen in Form von direkten Zuschüssen für die Mehrkosten als Folge eines starken Anstiegs der Gas- und Strompreise gewährt werden.
Beihilfeanträge können für den Zeitraum von Februar bis September 2022 gestellt werden. Die Beihilfen werden in Form von Vorschüssen gewährt. Der endgültige Betrag soll dann bis zum 30. Juni 2023 überprüft und berichtigt werden.
Die Kommission hat festgestellt, dass die deutsche Regelung die im Befristeten Krisenrahmen genannten Voraussetzungen erfüllt. So darf die Gesamtbeihilfe je Empfänger maximal 30 % der beihilfefähigen Kosten oder zwei Millionen Euro betragen. Energieintensive Unternehmen mit Betriebsverlusten dürfen weitere Beihilfen bis zu einer Höhe von 25 Millionen Euro bzw. bei Tätigkeit in einem besonders stark betroffenen (Teil-)Wirtschaftszweig bis zu 50 Millionen Euro erhalten.
Darüber hinaus darf die Gesamtbeihilfe für energieintensive Unternehmen, die Betriebsverluste erleiden, 50 % der beihilfefähigen Kosten bzw. für Unternehmen in besonders betroffenen Sektoren oder Teilsektoren 70 % nicht übersteigen. Die Gesamtbeihilfe darf sich auf höchstens 80 Prozent der erlittenen Verluste belaufen. Die Unterstützung muss spätestens am 31. Dezember 2022 gewährt werden.
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Stand vom 15.04.2021
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