Mobilitätsquote zu niedrig DIHK ruft zur Förderung betrieblicher Auslandserfahrung in der Berufsbildung auf
Die Unternehmen hierzulande brauchen international erfahrene Mitarbeiter und Nachwuchskräfte, schreibt die DIHK in seinem jüngsten Newsletter. Doch die Zielmarke für Auslandserfahrung in der beruflichen Bildung – bis 2020 soll die Mobilitätsquote 10 % betragen – wird Deutschland voraussichtlich verfehlen, zumal der Brexit die Lage zu verschärfen droht.
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Berlin – In Deutschland hängt ca. jeder vierte Arbeitsplatz direkt oder indirekt vom Export ab, teilte die DIHK mit. Deshalb bräuchten die Betriebe auslandserfahrene und fremdsprachenversierte Mitarbeiter und Nachwuchskräfte. Lern- und Arbeitserfahrungen – insbesondere junger Menschen – im Ausland seien vor diesem Hintergrund ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung. Sie würden nicht nur das Erlernen und Verstehen von Sprache und Kultur des Gastlandes fördern, sondern auch die Persönlichkeitsentwicklung. Die Industrie- und Handelskammer mahnt deshalb, die berufliche Bildung im EU-Bildungsprogramm Erasmus+ zu stärken, die Rahmenbedingungen für Ausbildungsbetriebe zu verbessern und die Beratung ausbauen.
Aufgrund des Brexit und bürokratischer Hürden droht die für 2020 geplante Mobilitätsquote von 10 % nicht nur verfehl werden, sondern sogar eher wieder zu sinken. Denn das Vereinigte Königreich ist mit rund 7.600 Erasmus+-Auslandsstipendien im Jahr 2018 das wichtigste Zielland für deutsche Auszubildende. Die bei einem Ausscheiden von Großbritannien aus Erasmus+ wegfallenden deutschen Azubi-Auslandspraktika werden sich voraussichtlich nicht durch andere Länder auffangen lassen, so die DIHK.
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Die Industrie- und Handelskammer fordert, der berufliche Bildung in den bildungspolitischen Initiativen der EU einen höheren Stellenwert einzuräumen. Das greifen auch die Kommissionsvorschläge zur Weiterführung des EU-Bildungsprogrammes Erasmus+ für den Zeitraum 2021-2027 auf. In Deutschland läuft etwa jeder zweite Auslandsaufenthalt in der Beruflichen Bildung über Erasmus+. Die vom DIHK kritisierte „Hochschullastigkeit“ des Programms sei zumindest finanziell zugunsten der beruflichen Bildung relativiert worden. Dennoch sind für die Hochschulbildung im Zeitraum von 2017 bis 2027 künftig 8,6 Milliarden Euro für die Berufliche Bildung aber nur 5,2 Milliarden vorgesehen.
Gleichzeitig gelte es, Mobilitätshemmnisse weiter abzubauen. Um den betrieblichen Erfordernissen und auch den individuellen Möglichkeiten von Auszubildenden gerecht zu werden, sollte Erasmus+ sowohl kurze als auch längere Aufenthalte im Ausland fördern. Die Antragstellung muss erleichtert werden und das ganze Jahr durchgängig möglich sein. Zudem sollte das neue EU-Bildungsprogramm auch sprachliche und interkulturelle Vorbereitungsmaßnahmen mit systematischer Lernbegleitung für Auszubildende fördern. Neben der Finanzierung dürfen nach Auffassung der DIHK aber auch unterstützende Informations- und Beratungsstrukturen im Bereich der Beruflichen Bildung nicht fehlen. Durch eine klare rechtliche Verankerung im Berufsbildungsgesetz hätten sich die Rahmenbedingungen für Auslandsaufenthalte bereits verbessert. Außerdem bietet das Bundeswirtschaftsministerium mit dem Bundesprogramm „Berufsbildung ohne Grenzen“ seit 2009 auch bei den Kammern angesiedelte betriebliche Beratung und Unterstützung. Wichtig sei es, diese Strukturen aus Finanzierungsprogrammen und betrieblicher Begleitung zu stärken und enger zu verzahnen. Nur so könne mittelfristig eine in den Betrieben etablierte Mobilitätskultur dazu beitragen, Attraktivität wie auch auf Internationalisierung des nationalen Berufsbildungssystems voranzubringen.
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