Desinfektionsmittel Chlor in Wasser und die Folgen
Der Einsatz chlorhaltiger Hygieneprodukte in der Wasseraufbereitung reduziert die Zahl der Schadkeime, kann jedoch unerwünschte Nebenprodukte wie halogenierte Essigsäuren (HAA) hervorrufen. Der effiziente und sichere Nachweis von HAA in Wasser im Rahmen der Routineanalytik ist daher sinnvoll.
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Auf Einladung des IWW Zentrums Wasser trafen sich im Oktober 2014 in Mülheim an der Ruhr internationale Fachleute, um sich über Einsatz und Folgen von Desinfektionsmitteln in der Wasseraufbereitung auszutauschen. Dabei zeigte sich u.a., die Behandlung von Wasser mit Chlor oder anderen chemischen Desinfektionsmitteln ist nicht unkritisch, wie David Benanou sagt.
Der Chromatographie-Experte von Veolia in Frankreich hat auf der IWW-Konferenz „Disinfection by-products in drinking water“ eine gemeinsam mit Kollegen entwickelte Methode zum automatisierten Nachweis gesundheitsschädlicher halogenierter Essigsäure (HAA) in Wasser vorgestellt [1]. Zudem stellte Benanou Untersuchungsergebnisse vor, die Auskunft geben, welchen Einfluss Desinfektionsmittel auf Kunststoffrohre haben können [2].
Fluch und Segen von Desinfektionsmitteln
Der Einsatz chlorhaltiger Desinfektionsmittel in der Trink- und Schwimmbadwasseraufbereitung zielt darauf ab, im Wasser vorliegende pathogene mikrobielle Kontaminationen unschädlich zu machen. Chlor sowie auch andere zur Desinfizierung eingesetzte Präparate, bekämpfen jedoch nicht nur Schadkeime, sie können obendrein mit natürlicherweise in Wasser gelösten oder eingetragenen organischen und anorganischen Verbindungen reagieren unter Bildung unerwünschter Nebenprodukte (engl. disinfection by-products, DBP).
Auf manchen der bislang rund 600 identifizierten DBP liegt ein besonderes Augenmerk, stehen sie doch im Verdacht, die Gesundheit des Menschen zu beeinträchtigen, z.B. so genannte Trihalogenmethane (THM), mit Chloroform als einem der namhaften Vertreter dieser Verbindungsklasse, sowie die halogenierten Essigsäuren (Haloacetic acids, HAA) Monochloressigsäure, Dichloressigsäure, Trichloressigsäure, Monobromessigsäure und Dibromessigsäure, die der Reaktion von Halogenen mit Essigsäure entstammen. Ihres gesundheitsschädlichen Potenzials wegen – die US-Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) stuft benannte Verbindungen bzw. Verbindungsklassen als „wahrscheinlich karzinogen“ ein [3] – stehen THM und die genannten HAA5 in den USA auf der Fahndungsliste. Der Grenzwert der Gesamtmenge an THM (TTHM) in Trinkwasser beträgt in den USA 0,08 mg/L [4], hierzulande 0,05 mg/L [5]. Die EPA betrachtet 0,06 mg/L HAA5 als grenzwertig, der Europäischen Union liegt laut David Benanou die Empfehlung vor, die zulässige Gesamtmenge an HAA in Trinkwasser auf 0,08 mg/L zu beschränken.
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