Lobbyregister Chemieverband fordert gleiche Regeln für alle Interessenvertreter

Quelle: Pressemitteilung

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat seine Freischaltung im Lobbyregister des Deutschen Bundestags beantragt. Dem Verband gehen die Regeln des Registers allerdings nicht weit genug.

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Die Möglichkeit für einen Verband seine Interessen in politische Entscheidungsprozesse offen und transparent einzubringen, ist ein wichtiger Baustein der parlamentarischen Grundordnung, so der VCI.
Die Möglichkeit für einen Verband seine Interessen in politische Entscheidungsprozesse offen und transparent einzubringen, ist ein wichtiger Baustein der parlamentarischen Grundordnung, so der VCI.
(Bild: VCI)

Frankfurt; Berlin – Der VCI war Mit-Initiator der „Allianz für Lobbytransparenz“. Interessenvertretung sei zwar der zentrale Verbandszweck, doch der Eintrag sei auch Ehrensache, so der VCI. Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup: „Dass ein Branchenverband mit rund 1900 Unternehmen und etwa 500.000 Beschäftigten seine Interessen in politische Entscheidungsprozesse offen und transparent einbringen kann, ist ein wichtiger Baustein unserer parlamentarischen Grundordnung.“ Dennoch dürfe das Lobbyregistergesetz in seiner jetzigen Form nur ein erster Schritt sein und muss laut Große Entrup zwingend auch auf andere Interessenvertreter ausgeweitet werden. Die Regierungskoaliton hatte eine weitere Ausweitung versprochen.

Das aktuelle Lobbyregistergesetz enthält nach Ansicht des VCI-Hauptgeschäftsführers schlichtweg zu viele Ausnahmen. Wichtige Organisationen seien ausgenommen und würden fehlen. Große Entrup fordert daher: „Gleiche Regeln für alle Interessenvertreter. Wo wir transparent bleiben, wirken andere weiter im Nebel. Zudem müssen die vielen Unklarheiten und Unschärfen, die das Gesetz noch enthält, konkretisiert werden.“

Als einer der größten Wirtschaftsverbände wendet der VCI mit 8,2 Millionen Euro einen deutlichen Anteil seiner Beitragseinnahmen für die Interessenvertretung auf Bundesebene auf. Insgesamt sind 90 Personen, davon ein Großteil nur zeitanteilig (30 Vollzeitäquivalente) mit der Vorbereitung und Umsetzung der Interessenvertretung beschäftigt. Dazu werden circa 170 Ausschüsse und Arbeitskreise geführt. Hier wird die Positionierung mit den Mitgliedern erarbeitet, um in politischen Prozessen jeweils die Sicht der gesamten Branche einzubringen.

Die gemeldeten Aufwendungen umfassen Personal- und Arbeitsplatzkosten wie Büro und Miete, Reise- und Veranstaltungskosten sowie Mitgliedsbeiträge für andere Verbände.

Aufgrund vom Register verlangter Mehrfachzählungen sei ein Aufsummieren der finanziellen Aufwendungen ganzer Branchen nicht möglich, bemängelt der Verband. Auch große Teile des gesamten Ausgabenvolumens müssen und dürfen nicht eingetragen werden. Hierzu zählen wesentliche Teile der VCI-Landesverbandsstruktur, die größten Teile der Öffentlichkeitsarbeit oder die Teile der Ausschuss- und Arbeitskreisbetreuung, die nicht unter das Lobbyregistergesetz fallen. Darüber hinaus betreibt der Verband auch Interessenvertretung bei europäischen Institutionen, die im Berliner Lobbyregister weder meldepflichtig noch meldefähig seien. Der VCI ist hierfür im EU-Lobbyregister eingetragen.

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