Mit dem Chemie3-Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung unterstützt die Nachhaltigkeitsinitiative von BAVC, IGBCE und VCI Chemie- und Pharmaunternehmen dabei, bestehenden Anforderungen zur Wahrung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Lieferketten gerecht zu werden.
Die Wahrung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Lieferketten stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen.
Berlin – Ein neuer Branchenstandard der Nachhaltigkeitsinitiative Chemie3 soll Chemie- und Pharmaunternehmen einen Leitfaden zur Einhaltung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang ihrer Lieferketten an die Hand geben. Mit dem ersten Modul erhalten die Unternehmen Empfehlungen für eine menschenrechtliche Grundsatzerklärung inklusive konkreter Textbausteine. Diese Erklärung ist das Fundament jeder menschenrechtlichen Sorgfalt eines Unternehmens.
Eine besondere Herausforderung ist es, im Unternehmen eine Governance-Struktur aufzusetzen. Die Governance-Struktur bildet die Grundlage für eine effiziente Steuerung und Kontrolle von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Das Modul beschreibt Wege für klare Verantwortlichkeiten und effiziente Mechanismen.
Das Modul I ist Teil eines ganzheitlichen Branchenstandards für nachhaltige Wertschöpfung in der chemisch-pharmazeutischen Industrie, den Chemie3 zusammen mit der Managementberatung „Löning – Human Rights & Responsible Business“ entwickelt. Damit will die Initiative insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen eine praxisnahe Hilfestellung bieten.
Gegenwärtig erarbeitet die Initiative das Modul II zum Risikomanagement. Insgesamt sind fünf Module geplant, die sich an den Kernelementen einer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung orientieren. Die Module werden den Mitgliedern der Chemie3-Partner BAVC, IGBCE und VCI schrittweise zur Verfügung gestellt.
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Stand vom 15.04.2021
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